Sprach­li­che Handlungsfähigkeit

(Jörg Roche)

Sprach­li­che Hand­lungsfä­hig­keit, bestimmt als die Fähig­keit eines Indi­vi­du­ums sich grund­le­gend in der eige­nen Lebens­welt zu ori­en­tie­ren und alle rele­van­ten Situa­tio­nen kom­mu­ni­ka­tiv erfolg­reich zu meis­tern, umfasst eine gan­ze Rei­he von phy­sio­lo­gi­schen und kogni­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen sowie lin­gu­is­ti­schen, sozia­len und metho­di­schen Kom­pe­tenzen. Sehr ver­kürzt gesagt, bedeu­tet dies, dass neben der Fähig­keit, Lau­te wahr­zu­neh­men und zu arti­ku­lie­ren, auch jene gege­ben sein muss, Kon­zep­te aus­zu­bil­den und Nach­rich­ten zu ent­wer­fen und zu for­mu­lie­ren. Dies allein befä­higt Indi­vi­du­en aller­dings noch nicht dazu, sprach­lich ange­mes­sen zu han­deln: Benö­tigt wird dazu auch jede Men­ge Welt- und Situa­ti­ons­wis­sen, pro­ze­du­ra­les Wis­sen, kul­tur­spe­zi­fi­sches Wis­sen zum Ablauf von Dis­kursprak­ti­ken sowie Inter­es­se am Kom­mu­ni­zie­ren. Das wie­der­um umfasst sowohl sprach­li­che als auch sozia­le Kom­pe­tenzen. Letz­te­re beinhal­ten ihrer­seits auch die Fähig­keit zu erken­nen, wann das eige­ne sprach­li­che Han­deln nicht jenem der Gesprächs­part­ner bezie­hungs­wei­se ihren Erwar­tun­gen ent­spricht. In einer sol­chen Situa­ti­on müs­sen stra­te­gi­sche (meta­ko­gni­ti­ve, kri­ti­sche) Kom­pe­tenzen akti­viert wer­den, die zur Anpas­sung der eige­nen Hand­lungs­kom­pe­tenz bei­tra­gen, zum Bei­spiel, indem feh­len­des Wis­sen in Erfah­rung gebracht wird.

Lite­ra­tur

  • Roche, Jörg (2013), Fremd­spra­che­n­er­werb und Fremd­spra­chen­di­dak­tik. 3. völ­lig neu bear­bei­te­te Auf­la­ge. Tübin­gen: UTB Basics.

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