(Jörg Roche)
Der Begriff Sprachenpolitik bezeichnet das Gesamt expliziter Regelungen (Gesetze, Vorschriften, Restriktionen) und konventionalisierter Praxen in Bezug auf Mehr- oder Einsprachigkeit. Sprachenpolitik betrifft die Regelungen einer Amtssprache, möglicher Minderheitensprachen, der Schulfremdsprachen, internationaler Kommunikationsregelungen. Manche Länder besitzen mehrere Amtssprachen, oft in unterschiedlicher Gewichtung. Deutsch ist in Teilen Belgiens Amtssprache, auch in der EU, wird dort aber in der Praxis wenig genutzt. Dänisch ist in Schleswig-Holstein Minderheitensprache, Sorbisch in Sachsen. In weiterführenden Schulen sind in Deutschland zwei Fremdsprachen Pflicht, in der EU gilt das sprachenpolitische Ideal von Muttersprache plus zwei Fremdsprachen. In der Luftfahrt und anderen Arbeitsbereichen ist eine Lingua Franca wie Englisch vorgeschrieben. Auch die Rolle der Migrantensprachen kann sprachenpolitisch geregelt sein. Sprachenpolitik kann in diesem Bereich in der äußersten Position von Sprachenverdrängung, über assimilative Ansätze (Beispiel Frankreich) bis hin zur anderen Seite des Spektrums mit konsequent dynamischer Sprachenpolitik (Beispiel Schweden) reichen. Deutschlands Sprachenpolitik ist zwischen den beiden Extremen als multilingual-dynamisch verortet. In Deutschland zeigen sich demnach ambivalente Tendenzen zwischen der Betonung der Nationalsprache als Integrationssprache und der Förderung oder Berücksichtigung von Migrantensprachen.
Literatur
- Stolle, Anne-Katrin (2013), Integrationspolitik und ‑praxis im europäischen Vergleich. Theoretische Diskussion und Darstellung anhand exemplarischer Gesetze und bildungspolitischer Richtlinien. Zeitschrift für interkulturellen Fremdsprachenunterricht 1.
(Mehr zu diesem Thema im Modul 4 Mehrsprachigkeit und Sprachenerwerb der Multilingua Akademie)